Große Hilfe für kleine Projekte – Verfügungsfonds Rahlstedt-Ost
Im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) erhält das RISE-Fördergebiet Rahlstedt-Ost innerhalb der Programmlaufzeit jährlich einen Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 Euro. Dieses Geld wird für kleine und kurzfristig umzusetzende Projekte in Rahlstedt-Ost eingesetzt. Jeder, ob Einzelperson, Gruppe, Verein oder Einrichtung, kann Geld aus dem Verfügungsfonds beantragen. Die Projekte, Veranstaltungen, Maßnahmen oder Sachmittel müssen auf einer gemeinnützigen Basis den Menschen in Rahlstedt-Ost zugute kommen.
Warum „Verfügungsfonds“?
Mit dem Verfügungsfonds werden kleine Vorhaben und Projekte in Rahlstedt-Ost unbürokratisch gefördert! Jede und jeder kann einen Antrag stellen. Die Bedingung: Alle Projekte und Vorhaben müssen einen Nutzen für Rahlstedt-Ost haben und in Rahlstedt-Ost angesiedelt sein.
Wer kann Anträge stellen?
Jeder und jede kann einen Antrag stellen. Ob Einzelpersonen, Initiative oder Verein- wichtig ist nur, dass konkrete Ansprechpartner/innen benannt werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Projekte, die in Rahlstedt-Ost
- Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,
- Nachbarschaftliche Kontakte und Netzwerke stärken,
- Stadtteilkultur beleben und Begegnung ermöglichen,
- lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren,
- der Aufwertung von Stadt- und Ortsteilzentren dienen
- oder Einzelhandelsstandorte beleben.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Den Antragsvordruck können Sie hier auf unserer Website herunterladen oder auf Nachfrage im Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost (Hegeneck 7-9) erhalten. Hier gibt es zudem einen Leitfaden zur Antragsstellung. Die Gebietsentwicklerinnen unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Der Antrag ist mindestens 10 Tage vor der Sitzung im Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost einzureichen. Abgabe möglichst per E-Mail (rahlstedt-ost@lawaetz.de) oder per Post.
Wer entscheidet?
Die Mitglieder des Stadtteilbeirates Rahlstedt-Ost entscheiden über die Anträge auf ihren monatlichen Sitzungen.
Wie viel Geld gibt es?
Für Rahlstedt-Ost stehen jährlich max. 20.000,- € zur Verfügung. Der Verfügungsfonds fördert stadtteilbezogene Projekte in Höhe von bis zu 100% der Kosten. Wichtig: Gelder aus den Verfügungsfonds müssen vor Beginn des zu fördernden Projektes beantragt werden. Bereits gestartete Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Wer weiß mehr darüber?
Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost
Hegeneck 7-9
22149 Hamburg
Tel.: 040 - 60 77 52 81
rahlstedt-ost@lawaetz.de